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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11   

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https://dejure.org/2015,15354
LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11 (https://dejure.org/2015,15354)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.01.2015 - L 1 R 122/11 (https://dejure.org/2015,15354)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - L 1 R 122/11 (https://dejure.org/2015,15354)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nur Betriebe mit unmittelbarer Prägung industrieller Massenproduktion von AVItech erfasst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 1 Abs. 1; ZAVtIVDBest 2 § 1
    Zusatzversorgung der neuen Bundesländer - VEB Robotron Anlagenbau Leipzig; Zusatzversorgungssystem; betriebliche Voraussetzung; fiktive Einbeziehung; technische Intelligenz; zusätzliche Altersversorgung; Ingenieurpädagoge; Elektrotechnik; industrielle Produktion; ...

  • rechtsportal.de

    Keine Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR für Mitarbeiter des VEB Robotron Anlagenbau Leipzig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    An dieser Rechtsprechung des früheren 4. Senats des BSG hat der jetzt zuständige 5. Senat ausdrücklich festgehalten (BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - juris, Rdnr. 24; Urteil vom 20. März 2013 - B 5 RS 3/12 R - juris, Rdnr. 24, 25).

    Wenn Gebrauchtteile mit verbaut worden seien oder individuelle Kundenwünsche - wie der zusätzliche Einbau von besonders gefertigten Teilen oder der Bau eines zwar aus standardisierten Einzelteilen bestehenden, so aber vom Hersteller nicht vorgesehenen und allein auf besondere Anforderung gefertigten Produkts - in den Vordergrund getreten seien, wäre beim Zusammenbau der Bezug zur industriellen Massenproduktion entfallen (BSG, Urteil vom 9. Oktober 2012 - B 5 RS 5/11 R - juris, Rdnr. 24, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - juris, Rdnr. 31).

    Dies erfüllt jedoch - anders als der Kläger meint - nicht die Vorgaben der neueren Entscheidungen des BSG (Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - juris, Rdnr. 31; Urteil vom 9. Oktober 2012 - B 5 RS 5/11 R - juris, Rdnr. 24).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Der Betrieb muss auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6, S. 47; Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).

    Denn der Massenausstoß standardisierter Produkte sollte hohe Produktionsgewinne nach den Bedingungen der Planwirtschaft ermöglichen (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6, S. 35, S. 46 f.).

    Die in dieser Vorschrift enthaltene Aufzählung ist jedoch abschließend (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Wenn Gebrauchtteile mit verbaut worden seien oder individuelle Kundenwünsche - wie der zusätzliche Einbau von besonders gefertigten Teilen oder der Bau eines zwar aus standardisierten Einzelteilen bestehenden, so aber vom Hersteller nicht vorgesehenen und allein auf besondere Anforderung gefertigten Produkts - in den Vordergrund getreten seien, wäre beim Zusammenbau der Bezug zur industriellen Massenproduktion entfallen (BSG, Urteil vom 9. Oktober 2012 - B 5 RS 5/11 R - juris, Rdnr. 24, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - juris, Rdnr. 31).

    Dies erfüllt jedoch - anders als der Kläger meint - nicht die Vorgaben der neueren Entscheidungen des BSG (Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - juris, Rdnr. 31; Urteil vom 9. Oktober 2012 - B 5 RS 5/11 R - juris, Rdnr. 24).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 17 R 949/09

    VEB Robotron-Anlagenbau Leipzig - AVItech - fingierte Versorgungsanwartschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Dies entspricht auch den Feststellungen des LSG B.-B. (Urteil vom 27. März 2014 - L 17 R 949/09 - juris, Rdnr. 29).

    Das LSG B.-B. geht im Urteil vom 27. März 2014 (L 17 R 949/09 - juris) davon aus, dass jede Rechenanlage ein Einzelstück gewesen sei.

  • LSG Sachsen, 15.11.2010 - L 7 R 178/07

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz bei dem VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Das Sächsische LSG kommt zu dem Ergebnis, dass der Hauptzweck des VEB nicht die Herstellung von Datenverarbeitungsanlagen in Massenproduktion, sondern die Errichtung von komplexen und kompletten Rechneranlagen als Investitionsgüter bei den Auftraggebern nach deren Bedürfnissen gewesen sei (Urteil vom 15. November 2010 - L 7 R 178/07 - juris).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 10/09 R - juris, Rdnr. 37 ff; Urteil vom 9. Oktober 2012 - B 5 RS 9/11 R - juris, Rdnr. 25) kann das Vorliegen der betrieblichen Voraussetzung nicht mit der Begründung verneint werden, dass das gesamte Vermögen des VEB Robotron Anlagenbau L. mit der Umwandlungserklärung vom 30. Juni 1990 rückwirkend zum 1. Juni 1990 auf eine Gmbh in Gründung übertragen worden ist.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2, S. 11).
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    An dieser Rechtsprechung des früheren 4. Senats des BSG hat der jetzt zuständige 5. Senat ausdrücklich festgehalten (BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - juris, Rdnr. 24; Urteil vom 20. März 2013 - B 5 RS 3/12 R - juris, Rdnr. 24, 25).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Im Bereich des Bauwesens erfasst der Begriff des Produktionsbetriebes nach der Rechtsprechung des BSG nur solche Betriebe, deren Hauptzweck in der Massenproduktion von Bauwerken liegt, die dabei standardisierte Produkte massenhaft ausgestoßen und eine komplette Serienfertigung von gleichartigen Bauwerken zum Gegenstand haben (BSG, Urteil vom 8. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R - juris).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - L 1 R 122/11
    Dem lag das so genannte fordistische Produktionsmodell zu Grunde, das auf stark standardisierter Massenproduktion und Konstruktion von Gütern mit Hilfe hoch spezialisierter, monofunktionaler Maschinen basierte (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R - juris, Rdnr. 23).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 9/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Sachsen, 24.09.2020 - L 7 R 606/19
    Zwar handelte es sich beim VEB Y ... Anlagenbau X ... um einen Betrieb im Wirtschaftsbereich der Industrie, nicht hingegen um einen solchen, dem die industrielle Fertigung von Sachgütern in Massenproduktion nach dem fordistischen Produktionsmodell bzw. als Produktionsdurchführungsbetrieb mit serienmäßiger Standardfertigung das maßgebliche Gepräge verliehen hat (vgl. zum konkreten Beschäftigungsbetrieb ebenso bereits, wenngleich weniger ausführlich, jeweils: Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 4 RS 13/15 - nicht veröffentlicht, von der Beklagten aber in das Verfahren eingeführt, vgl. Bl. 60-71 der Gerichtsakte; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Januar 2015 - L 1 R 122/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 24-36; LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 27. März 2014 - L 17 R 949/09 - JURIS-Dokument, RdNr. 27-30; Sächsisches LSG, Urteil vom 15. November 2010 - L 7 R 178/07 - JURIS-Dokument, RdNr. 22-26).

    Der vom 1. Senat des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt im Verfahren L 1 R 122/11 im Erörterungstermin am 11. Dezember 2014 einvernommene Zeuge Armin Hoffmann, der im Schulungszentrum des VEB Y ... Anlagebau X ... als Gruppeneiter und Leiter der Hardware-Schulung tätig war, bekundete im Wesentlichen Folgendes: Hauptzweck des Betriebes waren Planung, Aufbau und Erstellung von komplexen Rechenanlagen bis hin zu Rechenzentren.

    Der ebenfalls vom 1. Senat des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt im Verfahren L 1 R 122/11 schriftlich einvernommene Zeuge Horst Börner (vgl. dessen schriftliche Auskunft vom 14. November 2014), gab an, dass der VEB Y ... Anlagenbau X ... eine sehr komplexe Generalauftragnehmerfunktion wahrnahm, die jedoch die eigentliche Fertigung von Büro- und Datenverarbeitungsgeräten und -anlagen nicht beinhaltete.

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